Lohnregulativ 2023 Gärtner bzw. Gartenbau
Keine grossen Änderungen im Vergleich zu 2022 für die Mindestlöhne. Spesen für Mittagessen steigen, Mindestlöhne für Gärtner*in EFZ und Gartenarbeitende im Kanton Schaffhausen teilweise höher als in der Gesamtschweiz. Bestehende Arbeitsverhältnisse mit Lohnerhöhung von mindestens CHF 120.- pro Monat.
Gemäss Recherchen von SucheGärtner.ch hat es für die Gärtner keine grossen Veränderungen im Lohnregulativ 2023 (Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau) gegeben. Die Mindestlöhne, die Arbeitszeiten, die Spesen sowie die Kosten für Kost und Logis sind nahezu unverändert im Vergleich zum Jahr 2022.
Die Spesenentschädigungen für Mittagessen steigen gemäss Lohnregulativ 2023 (JardinSuisse) im Vergleich zu 2022 um CHF 1.-, von CHF 17.- auf CHF 18.-. Ansonsten sind keine nennenswerten Veränderungen zu erkennen.
Die Mindestlöhne sehen demnach grundsätzlich wie folgt aus (basierend auf 13 Monatslöhnen):
CHF 5'200.- pro Monat für Leitende Angestelle mit Fachausbildung
CHF 4'750.- pro Monat für Gärtner*in EFZ mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung (CHF 4'900.- im Kanton Schaffhausen)
CHF 4'000.- pro Monat für Gärtner*in mit Berufsattest EBA
CHF 3'800.- pro Monat für Gartenarbeitende (CHF 4'000.- im Kanton Schaffhausen)
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bleibt mit 42 Stunden unverändert, wie auch die Jahresarbeitszeit mit 2'184 Stunden.
Generelle Lohnerhöhung für das Jahr 2023 von monatlich mindestens 120 Franken für den Gartenbau (GAV)
Für bestehende Arbeitsverhältnisse haben sich gemäss dem Fachmagazin dergartenbau die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) auf eine generelle Lohnerhöhung und weitere Verbesserungen für das Jahr 2023 geeinigt. Die vereinbarte, generelle Lohnerhöhung für Mitarbeitende in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus soll dabei mindestens CHF 120.- pro Monat betragen.
Dem Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche sind alle Mitgliedsbetriebe von JardinSuisse unterstellt, die ihren Sitz in der Deutschschweiz haben (ausser die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft). Er regelt die Arbeitsbedingungen bei über 1300 Betrieben mit ca. 12 000 Mitarbeitenden.
Quelle: GBS/JardinSuisse
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