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Japankäfer in Kloten

Der Japankäfer ist ein gefährlicher Schädling, welcher im Juli 2023 in Kloten ZH entdeckt wurde und für die Landwirtschaft, die Natur, Grünflächen und Privatgärten eine Bedrohung darstellt.

 

Um Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen zu vermeiden wurden nun Sofortmassnahmen von den zuständigen Behörden des Kantons Zürich eingeleitet.

 

-> wie sieht der 🪲 #Japankäfer aus? Hier findest Du mehr Infos! (hier klicken)

 

 

⚠ Fund in Kloten (Mitteilung des Kantons Zürich)

 

Am 24. und 25. Juli informierte der Kanton Zürich unter anderem auf seiner Webseite über die eingeleiteten Massnahmen und Sachverhalte:

 

(Quelle/Text gemäss Mitteilung auf der Webseite des Kantons Zürich)

 

Mitte Juli 2023 wurden im Rahmen der schweizweiten Überwachung des Japankäfers in Kloten vier Käfer in einer Lockstofffalle gefunden. Daraufhin stellte die kantonale Fachstelle Pflanzenschutz weitere Fallen auf und kontrollierte im Umkreis von einem bis drei Kilometern Wirtspflanzen auf Käfer und Frassspuren. Dabei zeigte sich, dass in Kloten bereits eine kleine Population des Japankäfers besteht. Es handelt sich um den ersten Befall auf der Alpennordseite. In anderen Kantonen wurden bisher nur einzelne Käfer gefunden. Im Kanton Tessin kommt der Japankäfer seit 2017 vor.

 

Massnahmen

Das Amt für Landschaft und Natur hat daraufhin gestützt auf die Vorgaben des Bundes einen Befallsherd mit einem Radius von zwei Kilometern um den Fundort sowie zusätzlich eine fünf Kilometer breite Pufferzone ausgeschieden und für diese Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers verfügt.

 

 

Gemeinsam gegen den Japankäfer

In Kloten gilt bis Ende September:

Bewässerungsverbot

Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen (z.B. mit Sprinkler). Das ist wichtig, da die weiblichen Käfer ihre Eier in nassen Böden ablegen. Der Verzicht auf die Bewässerung kann eine Massenvermehrung bremsen.  Pflanzen in Gartenbeeten und Töpfen dürfen weiterhin gegossen werden.

Kein Grüngut hinaustransportieren

Grüngut (abgeschnittene Pflanzenteile) darf nicht aus Kloten hinaustransportiert werden, da die Gefahr sehr gross ist, Käfer in nicht befallene Gebiete zu transportieren. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Bitte machen Sie Ihren Gärtner darauf aufmerksam.

Keinen Kompost hinaustransportieren

Es darf kein Kompost aus Kloten hinaustransportiert werden. Ausgenommen ist Material aus professionellen Kompostieranlagen. So soll verhindert werden, dass bereits abgelegte Eier aus dem Befallsherd hinaus transportiert und in andere Gebiete verschleppt werden können.

Keine Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat hinaustransportieren

Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat (z.B. eingetopfte Blumen) dürfen nicht aus Kloten hinaustransportiert werden.

Kein Bodenmaterial hinaustransportieren

Bodenmaterial bis zu einer Tiefe von 30 cm (z.B. von Baustellen) darf nicht aus Kloten hinaustransportiert werden. Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde eingesetzt werden, dürfen Kloten nur verlassen, wenn sie so gereinigt worden sind, dass kein Risiko mehr besteht, damit Erde und Pflanzenrückstände zu verschleppen.

 

In der Pufferzone* gilt bis Ende September:

Kein Grüngut hinaustransportieren

Grüngut (abgeschnittene Pflanzenteile) darf nicht aus der Pufferzone hinaustransportiert werden, da die Gefahr sehr gross ist, Käfer in nicht befallene Gebiete zu transportieren. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Bitte machen Sie Ihren Gärtner darauf aufmerksam.

* Die Pufferzone umfasst das gesamte Gebiet oder Teile folgender Gemeinden: Bachenbülach, Bassersdorf, Brüttisellen, Brütten, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Embrach, Glattbrugg, Höri, Kloten, Lindau, Lufingen, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberembrach, Oberglatt, Oberhasli, Opfikon, Regensdorf, Rorbas, Rümlang, Wallisellen, Winkel, Zürich.

Gemeinsam gelingt es, den schädlichen Japankäfer in Kloten zu tilgen.

Danke für Ihre Mitarbeit!

 

 

 

Textquelle: Kanton Zürich/Umwelt-Tiere 

Link Allgemeinverfügung Kanton Zürich, Baudirektion, vom 24. Juli 2023

Bildquelle: Baudirektion Kanton Zürich

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